Sexueller Missbrauch bezeichnet sexuelle Handlungen mit Minderjährigen oder Erwachsenen, auch besonders gefährdeten Personen (z. B. Kranke, Behinderte, Hilfsbedürftige, Gefangene, Patientinnen bzw. Patienten, die sich in Psychotherapie befinden), die generell oder unter bestimmten Umständen auch mit Einverständnis des Betroffenen als Vergehen oder Verbrechen strafbar sind.
Abzugrenzen ist der sexuelle Missbrauch von der sexuellen Belästigung, die, wenn sie ohne körperliche Berührung begangen wird, mitunter rechtswidrig, z. B. in arbeitsrechtlicher Hinsicht, aber
(außer bei Exhibitionismus) nicht strafbar ist.
Sexuelle Belästigung ist in vielen Unternehmen Kündigungsgrund. Wird die sexuelle Belästigung mittels körperlicher Berührung begangen, ist sie in Deutschland, in Liechtenstein, in Österreich und in der Schweiz strafbar.
|
|