Honorare und Rahmenbedingungen
Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über meine Honorare sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit.
Die angegebenen Honorare berücksichtigen neben der gemeinsamen Sitzungszeit auch die erforderliche Vor- und Nachbereitung sowie die Dokumentation.
Klinisch-psychologische Behandlung
Erstgespräch:
50 Minuten ・130€
Folgetermine:
50 Minuten・130€
75 Minuten・195€
100 Minuten・260€
Kürzere Termine können im Verlauf einer Behandlung bei Bedarf individuell vereinbart werden.
Für klinisch-psychologische Beratung gelten dieselben Honorare.
Paartherapie
75 Minuten・240€
Selbsterfahrung
Für Selbsterfahrung gelten dieselben Honorare wie für die klinisch-psychologische Behandlung.
Supervision & Coaching
50 Minuten・156€ inkl. MwSt.
Supervision und Coaching sind umsatzsteuerpflichtig. Termine können nach Vereinbarung auch online stattfinden.
__________________________________________
Erstgespräch
Das Erstgespräch bietet uns die Möglichkeit, einander kennenzulernen und Ihr Anliegen, Ihre Erwartungen sowie mögliche Ziele einer Behandlung zu besprechen.
Gemeinsam klären wir, welche Form der Unterstützung für Sie sinnvoll sein könnte und ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten passend erscheint.
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und wird mit 130€ verrechnet.
__________________________________________
Dauer und Häufigkeit
Einzelsetting
Die Dauer einer klinisch-psychologischen Behandlung richtet sich nach Ihrem individuellen Anliegen, der Art und Ausprägung Ihrer Beschwerden sowie den gemeinsam vereinbarten Behandlungszielen.
Manche Anliegen lassen sich innerhalb weniger Sitzungen bearbeiten, andere erfordern eine längerfristige Behandlung.
Zu Beginn sind häufig wöchentliche oder vierzehntägige Termine sinnvoll. Im weiteren Verlauf können die Abstände entsprechend dem Behandlungsverlauf und Ihren Bedürfnissen angepasst werden.
Eine klinisch-psychologische Beratung ist in der Regel kürzer angelegt und dient der Unterstützung bei klar umrissenen Fragestellungen oder Entscheidungssituationen.
Paarsetting
Die Dauer einer Paartherapie richtet sich nach Ihrer individuellen Beziehungssituation, den bestehenden Schwierigkeiten und den gemeinsam vereinbarten Zielen.
Dabei kann unter anderem eine Rolle spielen, wie lange belastende Beziehungsmuster bereits bestehen und welche Verletzungen oder Konflikte bearbeitet werden sollen.
In der Regel finden die Termine im Abstand von etwa vier Wochen statt. Den weiteren Verlauf und die sinnvolle Häufigkeit besprechen wir gemeinsam.
__________________________________________
Absageregelung
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 48 Stunden vorher abzusagen. Eine Nachricht per E-Mail, SMS oder auf meiner Mailbox ist ausreichend.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar verrechnet, sofern der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.
__________________________________________
Verschwiegenheit
Als Klinische Psychologin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
Alle Informationen, die Sie mir im Rahmen unserer Gespräche anvertrauen, behandle ich streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrer entsprechenden Einwilligung oder wenn eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht vorliegt.
__________________________________________
Zusammenarbeit mit Ärzt:innen und anderen Berufsgruppen
Bei manchen Fragestellungen kann eine Zusammenarbeit mit Fachärzt:innen, Psychotherapeut:innen oder anderen Gesundheitsberufen sinnvoll sein.
Als Klinische Psychologin verschreibe ich keine Medikamente. Sollte im Verlauf einer Behandlung eine zusätzliche fachärztliche Abklärung oder Behandlung sinnvoll erscheinen, bespreche ich dies mit Ihnen und unterstütze Sie bei Bedarf bei der Suche nach geeigneten Ansprechpartner:innen.
Ein fachlicher Austausch mit anderen Behandler:innen erfolgt selbstverständlich nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und erforderlichen Einwilligungen.
__________________________________________
Kostenübernahme der Krankenkasse
Seit dem 01.01.2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung in Österreicg eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung können Sie für die klinisch-psychologische Behandlung in meiner Praxis einen Kostenzuschuss bei Ihrem Krankenverischerungsträger beantragen.
Voraussetzung dafür ist unter anderem eine ärztliche Untersuchung, die spätestens vor der zweiten Behandlung statgefunden haben muss. Eine ärztliche Überweisung ist dafür nicht erforderlich.
Die Höhe des Kostenzuschusses richtet sich nach dem jeweiligen Krankenversicherungsträger und der Dauer der Behandlungseinheit. Das Honorar wird zunächst von Ihnen bezahlt. Anschliessend können Sie die erforderlichen Unterlagen zur Rückerstattung einreichen.
Für klinisch-psychologische Behandlung ohne entsprechenden Krankheitswert sowie für Paartherapie besteht grundsätzlich kein Anspruch auf diesen Kostenzuschuss.
Die jeweils aktuellen Voraussetzungen, Formulare und Zuschusshöhen finden Sie direkt bei Ihrem Versicherungsträger:
ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse www.gesundheitskasse.at
SVS - Sozialversicherung der Selbständigen www.svs.at
BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau www.bvaeb.at
Je nach Vertrag übernehmen auch private Krankenzusatzversicherungen einen Teil der Behandlungskosten. Bitte erkundigen Sie sich dazu direkt bei Ihrer Versicherung.
Gerne informiere ich Sie im Erstgespräch über die notwendigen Unterlagen und den Ablauf der Einreichung.
__________________________________________
Krisen und Notfälle
Bitte beachten Sie, dass meine Praxis keine Akut- oder Notfalleinrichtung ist und ich ausserhalb vereinbarter Termine nicht durchgehend erreichbar bin.
Wenn während einer laufenden Behandlung eine belastende Situation entsteht, bemühe ich mich nach Möglichkeit um einen zeitnahen Termin.
In akuten psychischen Krisen oder bei unmittelbarer Selbst- oder Fremdgefährung wenden Sie sich bitte direkt an eine geeignete Notfalleinrichtung.
|
|
|