HONORARE & RAHMENBEDINGUNGEN
Eine klinisch-psychologische Behandlung ist individuell auf Ihre persönliche Situation, Ihre Anliegen und Ihre Ziele abgestimmt.
Neben der gemeinsamen Sitzungszeit umfasst meine Arbeit auch die notwendige Vor- und Nachbereitung sowie die Dokumentation. Mir ist wichtig, Ihnen während unserer Gespräche mit voller Aufmerksamkeit, fachlicher Sorgfalt und persönlicher Präsenz zu begegnen.
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KLINISCH-PSYCHOLOGISCHE BEHANDLUNG
Erstgespräch:
50 Minuten ・130€
Folgetermine:
50 Minuten・130€
75 Minuten・195€
100 Minuten・260€
Kürzere Termine können im Verlauf einer Behandlung bei Bedarf individuell vereinbart werden.
Für klinisch-psychologische Beratung gelten dieselben Honorare.
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PAARTHERAPIE
75 Minuten・240€
inkl. Vor- und Nachbereitung
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SELBSTERFAHRUNG
Für Selbsterfahrung gelten dieselben Honorare wie für die klinisch-psychologische Behandlung.
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SUPERVISION & COACHING
50 Minuten・156€ inkl. MwSt.
Supervision und Coaching unterliegen der Umsatzsteuer. Termine können nach Vereinbarung auch online stattfinden.
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ERSTGESPRÄCH
Das Erstgespräch bietet uns die Möglichkeit, einander kennenzulernen und Ihr Anliegen sowie Ihre Erwartungen zu besprechen.
Wir klären gemeinsam, welche Form der Unterstützung für Sie sinnvoll sein könnte und ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten passend erscheint.
Gerade bei einer psychologischen Behandlung ist neben der fachlichen Qualifikation auch die persönliche Passung wichtig. Sie dürfen deshalb im Erstgespräch in Ruhe darauf achten, ob Sie sich bei mir wohl und mit Ihrem Anliegen gut aufgehoben fühlen.
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und wird mit 130€ verrechnet.
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DAUER UND HÄUFIGKEIT
EINZELSETTING
Die Dauer einer klinisch-psychologischen Behandlung richtet sich nach Ihrem individuellen Anliegen, der Art und Ausprägung der Belastung sowie den gemeinsam vereinbarten Behandlungszielen.
Manche Anliegen lassen sich innerhalb weniger Sitzungen bearbeiten, andere benötigen eine längerfristige Begleitung.
Zu Beginn sind häufig wöchentliche oder vierzehntägige Termine sinnvoll. Im weiteren Verlauf können die Abstände – abhängig vom Behandlungsverlauf und Ihren Bedürfnissen – vergrößert werden.
Eine klinisch-psychologische Beratung ist in der Regel kürzer angelegt und dient der Unterstützung bei klar umrissenen Fragestellungen oder Entscheidungssituationen.
PAARSETTING
Auch die Dauer einer Paartherapie ist individuell unterschiedlich. Sie hängt unter anderem davon ab, wie lange belastende Beziehungsmuster bereits bestehen, welche Verletzungen oder Konflikte eine Rolle spielen und welche Ziele Sie als Paar verfolgen.
In der Regel finden die Termine im Abstand von etwa vier Wochen statt. Den weiteren Verlauf und die sinnvolle Frequenz besprechen wir gemeinsam.
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ABSAGEREGELUNG
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie um eine Absage spätestens 48 Stunden vorher.
Eine Nachricht per E-Mail, SMS oder Mailbox ist ausreichend.
Bei einer späteren Absage wird das vereinbarte Honorar verrechnet, sofern der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.
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VERSCHWIEGENHEIT
Als Klinische Psychologin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
Alle Informationen, die Sie mir im Rahmen unserer Zusammenarbeit anvertrauen, werden vertraulich behandelt. Dies betrifft grundsätzlich auch die Tatsache, dass Sie meine Praxis aufsuchen.
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ZUSAMMENARBEIT MIT ÄRZT:INNEN UND ANDEREN BERUFSGRUPPEN
Bei manchen Fragestellungen kann eine Zusammenarbeit mit Fachärzt:innen, Psychotherapeut:innen oder anderen Gesundheitsberufen sinnvoll sein.
Als Klinische Psychologin verschreibe ich keine Medikamente. Sollte im Verlauf einer Behandlung eine zusätzliche fachärztliche Abklärung oder Behandlung sinnvoll erscheinen, bespreche ich dies mit Ihnen und unterstütze Sie bei Bedarf bei der Suche nach geeigneten Ansprechpartner:innen.
Ein fachlicher Austausch mit anderen Behandler:innen erfolgt selbstverständlich nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und erforderlichen Einwilligungen.
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KOSTENÜBERNAHME DER KRANKENKASSE
Für klinisch-psychologische Behandlung kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Kostenzuschuss durch die gesetzliche Krankenversicherung beantragt werden.
Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen einer krankheitswertigen Störung sowie eine ärztliche Untersuchung. Je nach Versicherungsträger und Behandlungsdauer gelten unterschiedliche Zuschusshöhen und Bewilligungsregelungen.
Die jeweils aktuellen Voraussetzungen, Formulare und Zuschusshöhen finden Sie direkt bei Ihrem Versicherungsträger:
ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse www.gesundheitskasse.at
SVS - Sozialversicherung der Selbständigen www.svs.at
BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau www.bvaeb.at
Je nach Vertrag übernehmen auch private Krankenzusatzversicherungen einen Teil der Behandlungskosten. Bitte erkundigen Sie sich dazu direkt bei Ihrer Versicherung.
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Meine Praxis ist keine Akut- oder Notfalleinrichtung und kann keine durchgehende Erreichbarkeit gewährleisten.
Wenn während einer laufenden Behandlung eine belastende Situation entsteht, bemühe ich mich nach Möglichkeit um einen zeitnahen Termin.
Bei akuten psychiatrischen oder medizinischen Notfällen wenden Sie sich bitte an eine entsprechende Akut- oder Notfalleinrichtung.
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